Anmeldung und dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Portugal
CRUE, Daueraufenthalt und portugiesische Staatsangehörigkeit für Deutsche, Österreicher und Schweizer
Wer aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach Portugal zieht, benötigt für die ersten Monate kein Visum und keine klassische Aufenthaltserlaubnis. Wer dauerhaft bleibt, muss seinen Aufenthalt jedoch registrieren lassen.
Dabei gibt es drei aufeinanderfolgende Stufen:
- Aufenthalt während der ersten drei Monate
- Anmeldung mit dem CRUE für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten
- Dauerhaftes Aufenthaltsrecht nach fünf Jahren
Eine mögliche vierte Stufe ist die portugiesische Staatsangehörigkeit. Erst nach der Einbürgerung können ein portugiesischer Cartão de Cidadão und ein portugiesischer Reisepass beantragt werden.
Das dauerhafte Aufenthaltsrecht und die portugiesische Staatsangehörigkeit sind nicht dasselbe. Du kannst dauerhaft in Portugal leben, ohne portugiesische Staatsbürgerin oder portugiesischer Staatsbürger zu werden.
Die ersten drei Monate in Portugal
Deutsche, Österreicher und Schweizer dürfen sich zunächst bis zu drei Monate mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass in Portugal aufhalten.
Während dieser Zeit ist noch kein CRUE erforderlich.
Das gilt auch für Angehörige der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums sowie für Staatsangehörige des Fürstentums Andorra. Für Familienmitglieder mit einer anderen Staatsangehörigkeit können jedoch zusätzliche Einreise- und Aufenthaltsregelungen gelten.
Die Anmeldung mit dem CRUE
Was ist das CRUE?
CRUE steht für Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia.
Das Zertifikat bestätigt, dass dein Aufenthalt in Portugal registriert wurde und du berechtigt bist, länger als drei Monate im Land zu leben.
Obwohl die Schweiz nicht zur Europäischen Union gehört, werden Schweizer Staatsangehörige bei dieser Aufenthaltsregistrierung grundsätzlich wie Staatsangehörige der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums behandelt.
Das CRUE ist die portugiesische Registrierung, die einer deutschen Anmeldung am nächsten kommt. Es ersetzt jedoch weder die steuerliche Anmeldung noch die Registrierung bei der Sozialversicherung oder beim staatlichen Gesundheitssystem.
NIF, NISS, Utente-Nummer und die Anmeldung des steuerlichen Wohnsitzes müssen unabhängig davon geregelt werden. Mehr dazu in unserem Ratgeber NIF, NISS und Utente.
Wer benötigt ein CRUE?
Ein CRUE benötigen Deutsche, Österreicher und Schweizer, wenn sie länger als drei Monate in Portugal bleiben möchten.
Der Antrag muss innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der ersten drei Aufenthaltsmonate gestellt werden.
Beispiel: Wenn du am 1. März dauerhaft nach Portugal ziehst, enden die ersten drei Monate am 31. Mai. Anschließend hast du 30 Tage Zeit, das CRUE zu beantragen.
Wo wird das CRUE beantragt?
Das CRUE wird bei der Câmara Municipal deines portugiesischen Wohnortes beantragt.
Entscheidend ist der tatsächliche Wohnort. Wer in Lissabon wohnt, beantragt das Zertifikat bei der zuständigen Stelle der Câmara Municipal de Lisboa. Wer in Cascais, Oeiras oder Sintra wohnt, wendet sich an die jeweilige Gemeindeverwaltung. Standorte findest du in unserer Liste „Wichtige Links“ auf Ankommen & Orientieren.
Je nach Gemeinde ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Auch die verlangten Unterlagen und die praktische Abwicklung können sich stark unterscheiden. Prüfe deshalb immer die aktuellen Hinweise deiner Câmara Municipal.
Offizielle Informationen:
CRUE für Bürgerinnen und Bürger der EU, des EWR und der Schweiz
Informationen der AIMA zum CRUE
Welche Voraussetzungen gelten?
Du musst neben einem gültigen Ausweisdokument grundsätzlich eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Du arbeitest in Portugal
Du bist in Portugal angestellt oder selbstständig tätig.
Du verfügst über ausreichende finanzielle Mittel
Du kannst deinen Lebensunterhalt und gegebenenfalls den deiner Familienangehörigen selbst finanzieren.
Abhängig von deiner Situation kann zusätzlich ein ausreichender Krankenversicherungsschutz verlangt werden.
Du studierst oder absolvierst eine Ausbildung
Du bist an einer anerkannten Bildungseinrichtung eingeschrieben, verfügst über ausreichende finanzielle Mittel und gegebenenfalls über einen Krankenversicherungsschutz.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die genaue Liste kann sich je nach Gemeinde und persönlicher Situation unterscheiden. Typischerweise werden verlangt:
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
- die Angabe deiner portugiesischen Wohnadresse
- eine Erklärung über deine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit
In vereinzelten Fällen wird darüber hinaus verlangt:
- ein Nachweis über deine portugiesische Wohnadresse
- ein Nachweis über deine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit
- alternativ ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel
- bei Studierenden eine Immatrikulationsbescheinigung
- gegebenenfalls ein Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
- die portugiesische Steueridentifikationsnummer NIF
Als Nachweis der Wohnadresse können je nach Gemeinde unter anderem ein Mietvertrag, ein Eigentumsnachweis, eine Bestätigung der Junta de Freguesia oder weitere Unterlagen dienen.
Nimm im Zweifel, wenn zur Hand, mehr Nachweise mit, als auf der allgemeinen Serviceseite genannt werden. Die praktische Handhabung ist nicht in allen Gemeinden identisch.
Wie lange ist das CRUE gültig?
Das CRUE gilt für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten und grundsätzlich bis zu fünf Jahren.
Auf dem ausgestellten Dokument kann eine konkrete Gültigkeitsdauer angegeben sein. Maßgeblich ist daher immer das Datum auf deinem persönlichen Zertifikat.
Nach fünf Jahren wird das CRUE nicht einfach als CRUE verlängert. Wenn du weiterhin in Portugal lebst und die Voraussetzungen erfüllst, beantragst du stattdessen das Certificado de Residência Permanente.
Welche Rechte gibt dir das CRUE?
Das CRUE dokumentiert dein rechtmäßiges Aufenthaltsrecht in Portugal.
Als deutsche oder österreichische Staatsangehörige beziehungsweise deutscher oder österreichischer Staatsangehöriger kannst du aufgrund der EU-Freizügigkeit insbesondere:
- in Portugal wohnen
- ohne zusätzliche Arbeitserlaubnis angestellt arbeiten
- selbstständig tätig sein
- ein Unternehmen gründen
- unter den jeweiligen Voraussetzungen Zugang zu Bildung und öffentlichen Leistungen erhalten
- Familienangehörige nach den geltenden Freizügigkeitsregeln begleiten oder nachziehen lassen
- dich freiwillig für portugiesische Kommunal- und Europawahlen registrieren lassen
Das CRUE allein begründet jedoch nicht automatisch einen Anspruch auf jede portugiesische Sozialleistung. Einzelne Leistungen hängen unter anderem von Sozialversicherungsbeiträgen, Einkommen, Wohnsitzdauer und der persönlichen Situation ab.
Für Schweizer Staatsangehörige gelten aufgrund der Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union weitgehend vergleichbare Aufenthalts- und Arbeitsrechte. Politische Rechte ergeben sich daraus jedoch nicht automatisch. Schweizerinnen und Schweizer können ohne portugiesische Staatsangehörigkeit insbesondere nicht an portugiesischen Parlaments-, Präsidentschafts- oder Europawahlen teilnehmen.
Welche Pflichten sind mit dem CRUE verbunden?
Du musst die Voraussetzungen für dein Aufenthaltsrecht erfüllen und wahrheitsgemäße Angaben machen.
Darüber hinaus musst du andere Registrierungen separat aktuell halten. Dazu gehören insbesondere:
- deine steuerliche Adresse bei der Autoridade Tributária
- deine Registrierung bei der Segurança Social, wenn du in Portugal arbeitest
- deine Anmeldung beim Centro de Saúde
- deine Anschrift bei Banken, Versicherungen und anderen Stellen
- gegebenenfalls die Registrierung deines Fahrzeugs und Führerscheins
Das CRUE aktualisiert diese Stellen nicht automatisch.
Bewahre das Original und eine digitale Kopie sorgfältig auf. Das Zertifikat wird häufig als Nachweis deines portugiesischen Wohnsitzes verlangt.
Wenn sich deine Adresse ändert oder dein Dokument verloren geht, solltest du dich bei der zuständigen Câmara Municipal erkundigen, ob ein neues Zertifikat oder eine Aktualisierung erforderlich ist.
Wer die vorgeschriebene Anmeldung nicht rechtzeitig vornimmt, kann mit einem Bußgeld belegt werden. Das CRUE sollte deshalb nicht erst beantragt werden, wenn es für eine Bank, eine Behörde oder einen Vertrag benötigt wird.
Dauerhaftes Aufenthaltsrecht nach fünf Jahren
Was bedeutet dauerhaftes Aufenthaltsrecht?
Wenn du fünf Jahre ununterbrochen und rechtmäßig in Portugal gelebt hast, erwirbst du grundsätzlich ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht.
Dieses Recht ist stärker als das vorläufige Aufenthaltsrecht während der ersten fünf Jahre. Es hängt nicht mehr fortlaufend davon ab, ob du angestellt, selbstständig, studierend oder finanziell selbstversorgend bist.
Das dauerhafte Aufenthaltsrecht entsteht grundsätzlich aufgrund des rechtmäßigen Aufenthalts. Das Certificado de Residência Permanente dient als offizieller Nachweis dieses Rechts.
Gilt das auch für Schweizer?
Ja. Auch deutsche, österreichische und Schweizer Staatsangehörige können nach fünf Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts das portugiesische Certificado de Residência Permanente beantragen.
Was bedeutet ununterbrochener Aufenthalt?
Nicht jede Abwesenheit unterbricht den Fünfjahreszeitraum.
Vorübergehende Abwesenheiten können unschädlich sein. Dazu gehören grundsätzlich kürzere Abwesenheiten innerhalb eines Jahres sowie in bestimmten Fällen eine einmalige längere Abwesenheit aus einem wichtigen Grund, beispielsweise wegen:
- Schwangerschaft und Geburt
- schwerer Krankheit
- Studium oder Berufsausbildung
- beruflicher Entsendung
Bei längeren oder wiederholten Abwesenheiten sollte vor dem Antrag geprüft werden, ob die erforderliche Kontinuität des Aufenthalts noch gegeben ist.
Bewahre Nachweise über deinen tatsächlichen Aufenthalt in Portugal auf. Hilfreich sein können:
- CRUE
- Mietverträge oder Eigentumsnachweise
- Steuerbescheide
- Arbeitsverträge
- Sozialversicherungsnachweise
- Rechnungen über Strom, Wasser oder Telekommunikation
- Schul- oder Studiennachweise
- medizinische oder behördliche Dokumente
Wo wird das dauerhafte Aufenthaltsrecht beantragt?
Das Certificado de Residência Permanente wird nicht mehr bei der Câmara Municipal, sondern bei der AIMA beantragt.
Dafür ist in der Regel ein Termin erforderlich.
Offizielle Informationen:
Certificado de Residência Permanente bei der AIMA
Offizielle Serviceseite für EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nach den allgemeinen Angaben der AIMA werden insbesondere benötigt:
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
- das bisherige CRUE
- Nachweise über fünf Jahre rechtmäßigen Aufenthalt in Portugal
- gegebenenfalls weitere Nachweise zur persönlichen Situation
Welche Dokumente im Einzelfall akzeptiert oder zusätzlich verlangt werden, sollte vor dem Termin direkt bei der AIMA geprüft werden.
Muss das dauerhafte Aufenthaltsrecht verlängert werden?
Das Aufenthaltsrecht selbst ist dauerhaft. Das ausgestellte Dokument kann jedoch eine Gültigkeitsdauer haben und muss gegebenenfalls als Dokument erneuert werden.
Eine Erneuerung des Dokuments ist nicht dasselbe wie eine erneute Prüfung der ursprünglichen Voraussetzungen für das Aufenthaltsrecht.
Kann das dauerhafte Aufenthaltsrecht verloren gehen?
Das dauerhafte Aufenthaltsrecht kann insbesondere verloren gehen, wenn du Portugal für mehr als zwei aufeinanderfolgende Jahre verlässt.
Kürzere Auslandsaufenthalte führen grundsätzlich nicht automatisch zum Verlust. Wer seinen Lebensmittelpunkt längere Zeit ins Ausland verlegt, sollte die Folgen jedoch vorab prüfen.
Rechte mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht
Mit dem dauerhaften Aufenthaltsrecht kannst du zeitlich unbefristet in Portugal leben und arbeiten.
Der wichtigste Unterschied zum CRUE besteht darin, dass dein Aufenthaltsrecht nicht mehr davon abhängt, dass du weiterhin arbeitest, studierst oder ausreichende eigene Mittel nachweist.
Du behältst grundsätzlich:
- das Recht, in Portugal zu wohnen
- den freien Zugang zum portugiesischen Arbeitsmarkt
- das Recht auf selbstständige Tätigkeit
- den Zugang zu öffentlichen Leistungen nach den jeweils geltenden Voraussetzungen
- den Schutz vor einer Aufenthaltsbeendigung, soweit keine besonders schwerwiegenden gesetzlichen Gründe vorliegen
- die Möglichkeit, deinen dauerhaften Aufenthaltsstatus gegenüber Behörden, Banken und anderen Stellen nachzuweisen
Das dauerhafte Aufenthaltsrecht macht dich jedoch nicht zur portugiesischen Staatsbürgerin oder zum portugiesischen Staatsbürger.
Du erhältst dadurch weder automatisch einen portugiesischen Cartão de Cidadão noch einen portugiesischen Reisepass.
Was kommt nach dem dauerhaften Aufenthaltsrecht?
Nach dem dauerhaften Aufenthaltsrecht besteht keine weitere verpflichtende Aufenthaltsstufe.
Du kannst mit diesem Status grundsätzlich dauerhaft in Portugal leben, ohne die portugiesische Staatsangehörigkeit anzunehmen.
Die Einbürgerung ist eine freiwillige zusätzliche Entscheidung. Sie kann sinnvoll sein, wenn du dauerhaft mit Portugal verbunden bist und vollständige staatsbürgerliche Rechte erhalten möchtest.
Portugiesische Staatsangehörigkeit
Dauerhaftes Aufenthaltsrecht und Staatsangehörigkeit sind zwei verschiedene Dinge
Das dauerhafte Aufenthaltsrecht erlaubt dir, dauerhaft in Portugal zu leben und zu arbeiten.
Die portugiesische Staatsangehörigkeit macht dich zusätzlich zur portugiesischen Staatsbürgerin oder zum portugiesischen Staatsbürger.
Erst danach kannst du einen portugiesischen Cartão de Cidadão und einen portugiesischen Reisepass beantragen.
Nach wie vielen Jahren ist die Einbürgerung möglich?
Seit dem 19. Mai 2026 gelten neue Fristen:
Deutsche und österreichische Staatsangehörige
Deutschland und Österreich sind Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Deutsche und Österreicher können die portugiesische Staatsangehörigkeit grundsätzlich nach mindestens sieben Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in Portugal beantragen.
Schweizer Staatsangehörige
Die Schweiz gehört nicht zur Europäischen Union.
Schweizer Staatsangehörige können die portugiesische Staatsangehörigkeit nach der seit Mai 2026 geltenden allgemeinen Regel grundsätzlich nach mindestens zehn Jahren rechtmäßigen Aufenthalts beantragen.
Für bereits vor dem 19. Mai 2026 eingereichte Anträge gilt grundsätzlich noch die vorherige Rechtslage.
Die derzeit geltende gesetzliche Grundlage findest du hier:
Lei Orgânica n.º 1/2026 zur portugiesischen Staatsangehörigkeit
Welche Voraussetzungen gelten zusätzlich?
Die Aufenthaltsdauer allein reicht nicht aus.
Nach der seit Mai 2026 geltenden Regelung müssen Antragstellende grundsätzlich:
- volljährig sein
- die erforderliche Zeit rechtmäßig in Portugal gelebt haben
- ausreichende Kenntnisse der portugiesischen Sprache nachweisen
- Kenntnisse der portugiesischen Kultur, Geschichte und nationalen Symbole nachweisen
- die grundlegenden Rechte und Pflichten portugiesischer Staatsangehöriger sowie die politische Organisation Portugals kennen
- sich zu den Grundsätzen des demokratischen Rechtsstaats bekennen
- ihren Lebensunterhalt sichern können
- die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Vorstrafen und Sicherheit erfüllen
Wie die neuen Wissens- und Integrationstests praktisch durchgeführt werden, richtet sich nach den aktuellen Ausführungsbestimmungen. Vor einem Antrag sollte daher geprüft werden, welche Nachweise und Prüfungen zu diesem Zeitpunkt tatsächlich verlangt werden.
Werden nur zusammenhängende Aufenthaltsjahre gezählt?
Für die Einbürgerung können nach der seit Mai 2026 geltenden Regelung mehrere rechtmäßige Aufenthaltszeiträume zusammengerechnet werden.
Für deutsche und österreichische Staatsangehörige müssen die erforderlichen sieben Aufenthaltsjahre grundsätzlich innerhalb eines Zeitraums von höchstens neun Jahren liegen.
Für Schweizer Staatsangehörige müssen die erforderlichen zehn Aufenthaltsjahre grundsätzlich innerhalb eines Zeitraums von höchstens zwölf Jahren liegen.
Das ist eine andere Berechnung als beim dauerhaften Aufenthaltsrecht, für das grundsätzlich fünf Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt erforderlich sind.
Wo wird die portugiesische Staatsangehörigkeit beantragt?
Anträge werden über die portugiesischen Registerbehörden bearbeitet.
Je nach Antragsweg ist eine Einreichung insbesondere möglich:
- bei einer Conservatória do Registo Civil
- bei einem Balcão da Nacionalidade
- per Post an die zuständige zentrale Registerbehörde
- über eine portugiesische Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder Solicitador online
Die allgemeinen Informationen des portugiesischen Justizministeriums werden derzeit an die seit Mai 2026 geltende Rechtslage angepasst. Prüfe deshalb vor der Antragstellung zusätzlich die neue gesetzliche Regelung.
Informationen zur portugiesischen Staatsangehörigkeit
Antrag auf portugiesische Staatsangehörigkeit
Doppelte Staatsangehörigkeit
Portugal verlangt grundsätzlich nicht, dass du deine bisherige Staatsangehörigkeit aufgibst. Ob du sie behalten kannst, hängt jedoch zusätzlich vom Recht deines bisherigen Heimatstaates ab.
Für deutsche Staatsangehörige
Seit dem 27. Juni 2024 führt der freiwillige Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit nach deutschem Recht grundsätzlich nicht mehr zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.
Deutsche können daher grundsätzlich zusätzlich die portugiesische Staatsangehörigkeit erwerben, ohne vorher eine deutsche Beibehaltungsgenehmigung beantragen zu müssen.
Informationen des Bundesverwaltungsamtes zur Mehrstaatigkeit
Für Schweizer Staatsangehörige
Die Schweiz erlaubt Doppel- und Mehrfachstaatsangehörigkeiten grundsätzlich.
Schweizerinnen und Schweizer können daher im Regelfall zusätzlich die portugiesische Staatsangehörigkeit erwerben, ohne ihr Schweizer Bürgerrecht allein dadurch zu verlieren.
Doppelbürgerrecht in der Schweiz
Für österreichische Staatsangehörige
Für Österreicherinnen und Österreicher ist besondere Vorsicht erforderlich.
Wer freiwillig eine fremde Staatsangehörigkeit annimmt, verliert grundsätzlich automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft, wenn nicht vorher eine Bewilligung zur Beibehaltung erteilt wurde.
Die Beibehaltung muss vor dem Erwerb der portugiesischen Staatsangehörigkeit beantragt und rechtskräftig genehmigt worden sein. Eine nachträgliche Genehmigung reicht nicht.
Österreichische Staatsangehörige sollten deshalb keinen portugiesischen Einbürgerungsantrag abschließen, ohne vorher die Folgen mit der zuständigen österreichischen Behörde geklärt zu haben.
Offizielle Informationen zur Doppelstaatsbürgerschaft in Österreich
Der portugiesische Pass
Ein portugiesischer Reisepass kann erst beantragt werden, nachdem die portugiesische Staatsangehörigkeit rechtswirksam erworben und im portugiesischen Personenstandsregister eingetragen wurde.
Der übliche Ablauf ist:
- Antrag auf portugiesische Staatsangehörigkeit
- Prüfung und Bewilligung
- Eintragung der portugiesischen Staatsangehörigkeit
- Beantragung des portugiesischen Cartão de Cidadão
- Beantragung des portugiesischen Reisepasses
Der Antrag auf Staatsangehörigkeit und der Antrag auf einen Pass sind also zwei getrennte Verfahren.
Welche zusätzlichen Rechte bringt die portugiesische Staatsangehörigkeit?
Mit der portugiesischen Staatsangehörigkeit erhältst du die vollständigen staatsbürgerlichen Rechte in Portugal.
Dazu gehören insbesondere:
- ein uneingeschränktes Aufenthaltsrecht in Portugal
- ein portugiesischer Cartão de Cidadão
- die Möglichkeit, einen portugiesischen Reisepass zu beantragen
- das Wahlrecht bei portugiesischen Parlaments- und Präsidentschaftswahlen
- die Möglichkeit, an nationalen Referenden teilzunehmen
- Zugang zu bestimmten öffentlichen Ämtern und Funktionen
- konsularischer Schutz durch Portugal
- die volle Unionsbürgerschaft, sofern du sie nicht bereits als deutsche oder österreichische Person besitzt
Für Deutsche und Österreicher ist der zusätzliche praktische Nutzen der portugiesischen Unionsbürgerschaft geringer, weil sie bereits EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sind.
Für Schweizer Staatsangehörige ist der Unterschied größer: Mit der portugiesischen Staatsangehörigkeit erhalten sie zusätzlich die vollständige Unionsbürgerschaft und die damit verbundenen politischen und unionsrechtlichen Rechte.
Welche Pflichten entstehen durch die portugiesische Staatsangehörigkeit?
Mit der portugiesischen Staatsangehörigkeit gelten die portugiesischen staatsbürgerlichen Pflichten.
Dazu gehören insbesondere:
- die Einhaltung der portugiesischen Gesetze
- die Aktualisierung der im Cartão de Cidadão gespeicherten persönlichen Daten
- die Verwendung portugiesischer Dokumente gegenüber portugiesischen Behörden, soweit dies vorgeschrieben ist
- mögliche staatsbürgerliche Pflichten, die sich aus zukünftigen gesetzlichen Änderungen ergeben können
Die portugiesische Staatsangehörigkeit führt nicht automatisch dazu, dass du ausschließlich in Portugal steuerpflichtig bist. Die Steuerpflicht richtet sich weiterhin vor allem nach dem steuerlichen Wohnsitz, den jeweiligen Einkünften und den geltenden Doppelbesteuerungsabkommen.
Welche Stufe ist für wen sinnvoll?
CRUE
Jetzt notwendig, wenn du länger als drei Monate in Portugal bleibst.
Es ist die gesetzlich erforderliche Registrierung deines Aufenthalts.
Dauerhaftes Aufenthaltsrecht
Nach fünf Jahren sinnvoll und grundsätzlich der vorgesehene nächste Schritt.
Es sichert deinen Aufenthalt unabhängig davon ab, ob du weiterhin arbeitest, studierst oder ausreichende finanzielle Mittel nachweisen musst.
Portugiesische Staatsangehörigkeit
Nur sinnvoll, wenn du bewusst die vollständigen portugiesischen Bürgerrechte möchtest.
Für Deutsche und Schweizer ist eine doppelte Staatsangehörigkeit grundsätzlich möglich.
Für Österreicher besteht ein erhebliches Risiko, die österreichische Staatsbürgerschaft zu verlieren. Deshalb muss vor dem Erwerb der portugiesischen Staatsangehörigkeit eine österreichische Beibehaltungsbewilligung vorliegen.
Die wichtigsten Fristen im Überblick
Bis drei Monate:
Aufenthalt mit gültigem Personalausweis oder Reisepass ohne CRUE möglich.
Nach drei Monaten:
CRUE bei der Câmara Municipal des Wohnortes beantragen.
Antragsfrist:
Innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der ersten drei Aufenthaltsmonate.
Nach fünf Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt:
Certificado de Residência Permanente bei der AIMA beantragen.
Nach sieben Jahren legalem Aufenthalt:
Deutsche und österreichische Staatsangehörige können bei Erfüllung aller weiteren Voraussetzungen grundsätzlich die portugiesische Staatsangehörigkeit beantragen.
Nach zehn Jahren legalem Aufenthalt:
Schweizer Staatsangehörige können bei Erfüllung aller weiteren Voraussetzungen grundsätzlich die portugiesische Staatsangehörigkeit beantragen.
Nach erfolgreicher Einbürgerung:
Portugiesischen Cartão de Cidadão und anschließend den portugiesischen Reisepass beantragen.
Hinweis zur Aktualität
Stand der Rechtslage: 7. Oktober 2026. Besonders bei der portugiesischen Staatsangehörigkeit haben sich die Regeln im Mai 2026 geändert. Deutsche und Österreicher können sie regulär nach sieben Jahren legalen Aufenthalts beantragen, Schweizer grundsätzlich nach zehn Jahren. Ältere portugiesische Informationsseiten nennen teilweise noch fünf Jahre und sind insoweit nicht aktualisiert. Maßgeblich ist die seit 19. Mai 2026 geltende Lei Orgânica n.º 1/2026.
Prüfe deshalb vor einem Antrag immer die zu diesem Zeitpunkt geltenden Angaben der AIMA, des portugiesischen Justizministeriums und des Diário da República.